Fördergelder für Luftreiniger

Für die Anschaffung von mobilen UV-C Luftreinigern ist eine Förderung von bis zu 90% durch die Überbrückungshilfe III möglich. Die Höhe der Förderung für Investitionen in Hygienemaßnahmen wie mobile Luftreinigungsgeräte ist je nach Umsatzeinbuße wie folgt gestaffelt:

bis zu 90 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch > 70 %
bis zu 60 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 50 % und ≤ 70 %
bis zu 40 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 30 % und < 50 %

im Fördermonat verglichen zum entsprechenden Monat im Jahr 2019.

Die uviblox bietet mobile Luftreiniger für die Gastronomie, für Veranstaltungsräume, Fitnessstudios und viele weiter Anwendungsbereiche.

Erfahren Sie mehr zu den unterschiedlichen Modellen UVC50 desk, UVC80 mobile, UVC100 horizontal und UVC120.

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